Hygienemaßnahmen HSG Strohgäu
1. Der Trainingsbetrieb muss zunächst vom Land und der Gemeinde genehmigt werden
2. Es gilt in jedem Fall: Gesundheit geht vor und Risikogruppen müssen geschützt werden
3. Die Zulassung zu jeder Einheit erfolgt über eine Kontaktrisikoevaluation und Symptomevaluation
4. Der Trainingsbetrieb startet zunächst an der frischen Luft und kontaktfrei. Alle weiteren Lockerungen müssen zunächst von der Gemeinde genehmigt werden.
5. Der Inhalt des Trainings muss an die Vorgaben des Landkreises angepasst werden. Darüber müssen sich die Trainer vorab informieren
6. Die Trainer sind für die Einhaltung der Maßnahmen zuständig
7. Von allen Beteiligten (Trainer/innen und Spieler/innen) muss eine Einverständniserklärung eingeholt werden
8. Die Trainer haben über die Teilnahme am Training Buch zu führen. Dies geschieht über einen Online-Zugang
9. Die Abstandsregelungen müssen weiterhin eingehalten werden
10. Es darf nur zu Hause geduscht werden. Auch die Umkleiden bleiben geschlossen
11. Es müssen die Hygiene- und Desinfektionsregeln eingehalten werden
12. Die Halle darf ausschließlich mit medizinischen Masken betreten werden (OP-Masken oder FFP2 Masken). Diese dürfen erst bei Trainingsbeginn abgelegt werden.
13. Personen über 13 Jahren, die am Training teilnehmen wollen, benötigen einen tagesaktuellen Coronatest. Dieser kann bescheinigt werden von einem Arzt, der Schule, dem Arbeitgeber, einem Elternteil oder von einem unabhängigen Erwachsenen, der in der Testdurchführung hinreichende Kenntnisse besitzt. Die Testbestätigung ist mitzubringen.
14. Die Trainer müssen vor jedem Training diese Nachweise einsammeln und mindestens 3 Wochen aufbewahren. Ohne einen Nachweis ist keine Trainingsteilnahme erlaubt.
15. Verantwortlich für die Einhaltung und Qualitätssicherung der Maßnahmen sind